Staatlich anerkannte Ausbildung
Für die Ausbildung zum Thanatopraktiker / zur Thanatopraktikerin ist derzeit das Deutsche Institut für Thanatopraxie GmbH, Düsseldorf zuständig.
Nachfrage und Ausweitung des Dienstleistungsbereiches erfordern im verstärkten Maße, den Hinterbliebenen die zeitlich unabhängige offene Aufbahrung und mithin die thanatopraktische Behandlung anzubieten. Die Thanatopraxie umfasst sämtliche Tätigkeiten, die notwendig sind, um sowohl ästhetisch als auch hygienisch eine einwandfreie Aufbahrung eines Verstorbenen vornehmen zu können. Für Auslandsüberführungen ist häufig eine thanatopraktische Behandlung zwingend vorgeschrieben.
Neben der offenen Aufbahrung, der rekonstruktiven Arbeiten und der Behandlung für eine Auslandsüberführung haben sich weitere Aufgabengebiete gezeigt. So sind 15 Thanatopraktiker spontan im August 1999 – bei dem schweren Erdbeben in der Türkei und später in Taiwan – zu einem sofortigen Katastropheneinsätzen geflogen. Ihre Aufgabe lag hier jedoch im Rahmen der Seuchenprävention. Auch dies ist in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.
Die Ausbildung teilt sich in einen theoretischen und praktischen Block und schließt mit der staatlich anerkannten Prüfung „Geprüfte(r) Thanatopraktiker/in“ ab. Der Ausbildungskurs umfasst zunächst eine theoretische Ausbildung in Düsseldorf, bestehend aus vier Wochenblöcken. Die theoretische Prüfung – schriftlich und mündlich – erfolgt unmittelbar im Anschluss an den letzten Unterrichtsblock.
Dem theoretischen Teil folgt die praktische Ausbildung. Diese besteht aus einem mehrwöchigen Auslandspraktikum, welches mittels einer Unterweisung durch deutsche Tutoren ergänzt wird. Den Abschluss bildet die praktische Prüfung vor der Handwerkskammer.